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Technikdienstleister auswählen: Kriterien, Vertrag und Kosten vergleichen

Technikdienstleister auswählen: Kriterien wie Reaktionszeit und Referenzen, Vergleich von Systemhäusern und Providern, Kosten von 80 bis 180 Euro netto.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vier Kriterien tragen die Entscheidung: zugesagte Reaktionszeit je Störungsklasse, echte Vor-Ort-Präsenz, nachprüfbare Zertifikate und Referenzen aus Betrieben ähnlicher Größe.
  • Systemhäuser wie Bechtle, Cancom, Computacenter und SVA liefern Projekte, Hardware und Lizenzen. Managed-Service-Provider wie Datagroup, Netgo oder T-Systems betreiben die Umgebung gegen eine Pauschale. Freie Dienstleister rechnen nach Stunden ab.
  • Projektstunden kosten im Mittelstand 80 bis 180 Euro netto pro Stunde, Betreuungspauschalen liegen zwischen 500 und 5.000 Euro netto pro Monat.
  • Servicezeiten, Störungsklassen, Eskalationswege und Ausstiegsklauseln gehören schriftlich in den Vertrag, dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO.
  • Prüfraster liefern der IT-Grundschutz des BSI, die Norm ISO/IEC 27001 und die Vertragsmuster EVB-IT des Bundes.

Auswahlkriterien: Reaktionszeit, Vor-Ort-Service, Zertifizierungen, Referenzen

Technikdienstleister auswählen beginnt mit dem eigenen Systemverzeichnis, nicht mit der Anbieterliste. Notieren Sie jeden Server, jedes Netzwerkgerät, jeden Arbeitsplatz, jede Anwendung und jeden Herstellervertrag. Erst dieses Verzeichnis zeigt, welche Kompetenzen Sie tatsächlich einkaufen müssen. Ohne diese Grundlage vergleichen Sie Angebote mit unterschiedlichen Leistungszusagen.

Reaktionszeit ist das erste harte Kriterium. Gemeint ist die Zeit bis zur qualifizierten Rückmeldung durch einen Techniker, nicht die Zeit bis zur Lösung. Im Vertrag stehen deshalb zwei getrennte Werte: Servicezeit und Reaktionszeit. Eine verbreitete Zusage lautet acht Stunden Reaktion an Werktagen zwischen acht und achtzehn Uhr.

Gängige Servicemodelle heißen 8x5, 12x5 und 24x7. Die erste Zahl nennt die betreuten Stunden pro Tag, die zweite die betreuten Wochentage. Ein Modell mit fünf Tagen deckt kein Wochenende ab. Prüfen Sie, ob Feiertage und Nachtstunden ausdrücklich einbezogen oder ausgeschlossen sind.

Wer Produktionssysteme rund um die Uhr betreibt, braucht kürzere Fristen. Sinnvoll ist eine Staffelung nach Störungsklassen. Klasse eins umfasst den Stillstand von Produktion oder Warenwirtschaft, Klasse zwei den Ausfall einzelner Arbeitsplätze, Klasse drei Anfragen und Änderungswünsche. Jede Klasse erhält eine eigene Reaktionszeit und einen benannten Eskalationsweg.

Lassen Sie Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag einzeln ausweisen. Ein Notdienst am Sonntag verteuert den Stundensatz erheblich. Wer die Zuschläge vorher kennt, kann sie in die Budgetplanung aufnehmen.

Servicezeit und Betriebszeit sind nicht dasselbe. Ein Betrieb mit Schichtarbeit braucht Betreuung außerhalb der Bürozeiten, selbst wenn Störungen selten eintreten. Klären Sie, ob der Anbieter eigene Bereitschaftsteams plant oder nur eine Rufumleitung schaltet. Eine Rufumleitung ohne Bereitschaftsteam trägt keinen Betrieb rund um die Uhr.

Vor-Ort-Service entscheidet über die Wiederherstellungszeit am Arbeitsplatz. Fragen Sie nach der Zahl der Techniker im Umkreis von fünfzig Kilometern. Die Zahl der bundesweiten Standorte sagt wenig über die Anfahrtszeit in Ihrem Landkreis. Ein regionales Systemhaus mit sechs eigenen Technikern ist oft schneller als ein bundesweiter Anbieter mit dünner Besetzung.

Klären Sie auch Ersatzteile und Austauschgeräte. Wer bei einem defekten Switch erst am nächsten Tag liefern kann, verlängert den Ausfall. Ein eigenes Ersatzteillager oder ein Rahmenvertrag mit einem Distributor verkürzt diese Zeit. Lassen Sie sich die zugesagte Wiederherstellungszeit für Netzwerk, Server und Arbeitsplatz getrennt nennen.

Zertifizierungen belegen geprüfte Prozesse, ersetzen aber keine Referenzen. Relevant sind Herstellerzertifizierungen für die eingesetzten Systeme, ein Nachweis zur Umsetzung des BSI IT-Grundschutz und ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 für das Informationssicherheitsmanagement. Für das Servicemanagement existiert die Norm ISO/IEC 20000-1.

Der BSI IT-Grundschutz stellt Bausteine, Prüffragen und Umsetzungshinweise bereit, mit denen Unternehmen die Sicherheitsorganisation eines Anbieters strukturiert bewerten können. Damit lassen sich Aussagen zu Firewall, Datensicherung und Rechteverwaltung gegen ein bekanntes Raster halten.

Prüfen Sie Zertifikate im Register der ausstellenden Stelle, nicht auf der Anbieterseite. Hersteller betreiben Partnerverzeichnisse, in denen sich der Status eines Partners nachsehen lässt. Ein Zertifikat ohne gültige Nummer und Laufzeit bleibt eine Marketingaussage.

Referenzen sind nur brauchbar, wenn sie zur eigenen Größe passen. Bitten Sie um drei Ansprechpartner aus Betrieben mit ähnlicher Nutzerzahl, ähnlicher Branche und vergleichbarer Anwendungslandschaft. Ein Dienstleister für fünfhundert Arbeitsplätze arbeitet mit anderen Prozessen als einer für dreißig.

Rufen Sie diese Referenzen ohne Begleitung des Anbieters an. Fragen Sie nach dem Verhalten bei einem echten Ausfall, nach der Fluktuation im Technikerteam und nach der Abrechnung von Zusatzarbeiten. Fragen Sie auch, wie oft der zuständige Techniker gewechselt hat.

Branchenkenntnis verkürzt die Einarbeitung. Ein Dienstleister, der bereits Warenwirtschaftssysteme oder Praxisverwaltungen betreut hat, versteht Ihre Anwendungsfälle schneller. Fragen Sie nach den Werkzeugen für Fernwartung, Monitoring und Tickets. Verbreitet sind TeamViewer, AnyDesk, Zabbix, PRTG, OTOBO und Zammad.

Klären Sie die Kommunikationswege vor der Unterschrift. Ein Ticketsystem mit nachvollziehbaren Nummern ist besser als eine private Mobilnummer. Verlangen Sie eine feste Ansprechperson für Eskalationen und eine namentlich benannte Vertretung.

Für Sicherheitsfragen lohnt vor der Anbieterauswahl ein Blick auf die Informationsangebote des BSI für Unternehmen und Organisationen. Dort finden sich Handlungshilfen zu Notfallvorsorge, Fernzugriff und Lieferantenbeziehungen, die als Fragenkatalog im Gespräch taugen.

Anbietertypen im Vergleich: Systemhaus, Managed-Service-Provider, freier Dienstleister

Drei Anbietertypen decken unterschiedliche Bedarfe. Die Wahl hängt davon ab, wie viel Verantwortung Sie abgeben und wie planbar Ihr Aufwand sein soll.

Kriterium Systemhaus Managed-Service-Provider Freier IT-Dienstleister
Leistungsbild Projekte, Hardware, Lizenzen, Rollout Betrieb der gesamten Umgebung einzelne Aufgaben, Vertretung, Spezialthemen
Abrechnung Projektpreis und Stundensatz monatliche Pauschale Stundensatz mit Mindestabnahme
Stärken Beschaffung, Herstellerzugang, Integration planbare Kosten, zugesagte Reaktionszeiten Flexibilität, Spezialwissen
Grenzen Betrieb bleibt beim Kunden Laufzeit, Wechselaufwand Kapazitätsgrenzen, Vertretungsrisiko
Typischer Einsatz Migration, Neubau, Standorterweiterung Umgebungen ab etwa zwanzig Arbeitsplätzen Ergänzung, Zweitmeinung, Projektspitzen

Systemhäuser kaufen Hardware und Lizenzen ein, planen Netzwerke und führen Migrationen durch. Sie arbeiten projektbezogen und rechnen nach Aufwand oder Festpreis ab. Für die Beschaffung von Rechnern, Servern und Netzwerkkomponenten bleibt das der effizienteste Weg.

IT-Services und Systemhausleistungen von Bechtle bündeln Hardware, Software und Betrieb aus einer Quelle. Solche Anbieter passen, wenn Sie Beschaffung, Integration und Betrieb zusammenführen wollen, die Verantwortung aber im eigenen Haus behalten.

Managed-Service-Provider übernehmen den laufenden Betrieb gegen eine monatliche Pauschale. Sie stellen Monitoring, Patchmanagement, Backup-Überwachung und einen Service Desk bereit. Dafür verlangen sie dauerhaften Zugriff auf Ihre Systeme und klar beschriebene Leistungsgrenzen.

Der Vorteil sind planbare Kosten und zugesagte Reaktionszeiten. Der Nachteil ist die Bindung: Je tiefer der Anbieter in Ihre Umgebung eingreift, desto aufwendiger wird ein Wechsel. Ausstiegsklauseln und die Rückgabe der Dokumentation gehören deshalb in den Vertrag.

Freie IT-Dienstleister arbeiten häufig als Einzelunternehmer oder in kleinen Teams. Sie sind stark bei Spezialthemen wie Virtualisierung, Netzwerksegmentierung, Datenbankmigration oder Telefonieanlagen, oft zu niedrigeren Stundensätzen. Ihr Risiko liegt in der Kapazität, denn Urlaub und Krankheit treffen kleine Teams härter.

Reine Fernbetreuung ist günstiger, hilft aber nicht bei defekter Hardware. Prüfen Sie, welcher Anteil der Leistungen remote erbracht wird und wann ein Techniker anreist. Anbieter mit eigenem Vor-Ort-Netz nennen diese Grenze meist offen.

Achten Sie bei allen drei Typen auf den Partnerstatus gegenüber den Herstellern. Ein zertifizierter Partner erhält direkten Herstellersupport und Schulungen, ein Wiederverkäufer ohne Stufe reicht Störungen weiter. Das beeinflusst die Zeit bis zur Lösung bei Herstellerfehlern. Prüfen Sie den Status im Partnerverzeichnis von Microsoft, Cisco oder Veeam.

Ein Mischmodell ist im Mittelstand verbreitet. Das Systemhaus liefert Hardware und führt Projekte durch, ein Managed-Service-Provider betreibt Server und Service Desk, ein freier Dienstleister übernimmt Spezialaufgaben und die Zweitmeinung. Entscheidend ist, dass die Rollen schriftlich getrennt sind.

Ein zweiter Dienstleister kostet Geld und verlangt Sorgfalt bei Zugriffsrechten. Er ist trotzdem sinnvoll, wenn ein Anbieter Ihre gesamte Infrastruktur ohne Wettbewerb betreut. Ohne Gegenprüfung bleiben Fehlentscheidungen lange unentdeckt.

Konkrete Anbieter in Deutschland und ihre Profile

Bundesweit tätige Systemhäuser unterscheiden sich in Größe, Herstellerbindung und Betriebsmodell. Die folgende Übersicht nennt Anbieter, die im deutschen Mittelstand regelmäßig in Auswahlverfahren auftauchen.

Anbieter Sitz Profil Typischer Einsatz
Bechtle AG Neckarsulm börsennotiertes Systemhaus mit eigenem Standortnetz, Hardware, Lizenzen, Managed Services und Cloud Beschaffung, Rollout und Betrieb aus einer Hand
Cancom SE München IT-Dienstleister mit den Schwerpunkten Cloud, Managed Services und Beschaffung Arbeitsplatzmodernisierung, Cloud-Migration
Computacenter Kerpen internationaler Dienstleister mit deutscher Gesellschaft, stark im Großkunden- und Behördenumfeld große Rollouts, Rechenzentrumsbetrieb
SVA System Vertrieb Alexander GmbH Wiesbaden Systemintegrator mit Fokus auf Rechenzentrums- und Speicherinfrastruktur Speicher, Virtualisierung, Datensicherung
Datagroup SE Pliezhausen IT-Dienstleister mit eigenen Rechenzentren und Managed Services Anwendungsbetrieb, Service Desk

Daneben arbeiten Managed-Service-Provider, die den Betrieb vollständig übernehmen. Zu den bekannteren gehören Netgo, T-Systems als Tochter der Deutschen Telekom, Atos und Arvato Systems aus dem Bertelsmann-Umfeld. Sie betreiben Servicelandschaften mit festen Reaktionszeiten und berichten monatlich über erbrachte Leistungen.

Bei Cloud- und Serverdiensten kommen andere Namen ins Spiel. IONOS aus Montabaur und Hetzner aus Gunzenhausen bieten virtuelle Server und Speicher in deutschen Rechenzentren. Für große Plattformen stehen Microsoft Azure, Amazon Web Services und Google Cloud mit Regionen in Frankfurt am Main.

Freie Dienstleister sind selten bundesweit bekannt. Suchen Sie in Ihrer Region über die Verbünde Synaxon und AVANTEC, in denen eigenständige Systemhäuser eingebunden sind. Diese Verbünde bündeln Einkauf, Schulung und Herstellerzugang, ohne die regionale Nähe aufzugeben.

Weitere Bezugswege sind Branchenverzeichnisse und Beschaffungsplattformen. Auf Wer liefert was und ähnlichen B2B-Plattformen lässt sich die Anbietersuche regional eingrenzen. Branchenverbände und die örtliche IHK nennen auf Anfrage Betriebe aus dem Umkreis.

Für öffentliche Auftraggeber gelten andere Regeln. Ausschreibungen erscheinen in der e-Vergabe des Bundes und im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, dem Tenders Electronic Daily. Dort veröffentlichte Leistungsbeschreibungen taugen auch privaten Unternehmen als Formulierungshilfe.

Prüfen Sie jeden Kandidaten auf drei Dinge: die Zahl der Techniker im Umkreis, den Partnerstatus bei den eingesetzten Herstellern und mindestens drei Referenzen aus vergleichbaren Betrieben. Wer diese Angaben verweigert, fällt aus der Auswahl.

Fragen Sie nach, wer die Leistung tatsächlich erbringt. Subunternehmer und externe Servicepartner sind üblich, müssen aber im Angebot genannt werden. Ohne diese Angabe wissen Sie nicht, wer Ihre Server anfasst.

Kosten vergleichen: Stundensätze, Pauschalen und verborgene Posten

Stundensätze bewegen sich in deutschen Mittelstandsprojekten zwischen 80 und 180 Euro netto pro Stunde. Die Spanne folgt der Qualifikation und der Dringlichkeit, nicht allein der Region.

Leistung Netto pro Stunde
Erste Ebene, Anwenderbetreuung, Standardfälle 80 bis 110 Euro
Systemadministration für Server, Netzwerk, Clients 110 bis 150 Euro
Spezialisten für Security, Virtualisierung, Speicher 150 bis 180 Euro

Für die laufende Betreuung sind Pauschalen üblich. Sie liegen zwischen 500 und 5.000 Euro netto pro Monat und richten sich nach Nutzerzahl, Serverbetrieb und Servicezeiten.

Umfang Pauschale netto pro Monat
bis etwa zwanzig Arbeitsplätze ohne eigenen Server 500 bis 1.500 Euro
zwanzig bis fünfzig Arbeitsplätze mit Serverbetrieb 1.500 bis 3.000 Euro
fünfzig bis hundert Arbeitsplätze, mehrere Standorte 3.000 bis 5.000 Euro

Stundensätze gelten für geplante Arbeiten. Für Einsätze außerhalb der Servicezeiten verlangen Dienstleister Zuschläge, häufig zwischen fünfzig und hundert Prozent. Vereinbaren Sie eine Obergrenze für die monatliche Abrechnung, damit Kosten nicht aus dem Ruder laufen.

Hersteller und große Systemhäuser veröffentlichen keine Preislisten für Serviceleistungen. Ein Vergleich ist nur über schriftliche Angebote mit identischem Leistungsumfang möglich. Verlangen Sie deshalb von jedem Kandidaten dieselbe Leistungsbeschreibung als Basis.

Der Bitkom veröffentlicht in seiner Mediathek Erhebungen zu IT-Ausgaben, Investitionsschwerpunkten und Beschaffungswegen deutscher Unternehmen. Diese Zahlen helfen, das eigene Budget gegen den Markt einzuordnen, bevor Sie Angebote bewerten.

Rechenbeispiel: dreißig Arbeitsplätze, zwei Server, eine Firewall

Dies ist eine Beispielrechnung, keine Preisauskunft eines konkreten Anbieters.

Variante A, Managed Service: 1.800 Euro netto pro Monat ergeben 21.600 Euro netto pro Jahr. Enthalten sind Reaktionszeit, Wartung, Patchmanagement, Backup-Überwachung und ein monatlicher Report.

Variante B, freier Dienstleister auf Stundenbasis: acht Stunden im Monat zu 110 Euro netto ergeben 880 Euro netto, also 10.560 Euro netto pro Jahr. Eine Reaktionspflicht ist darin nicht enthalten. Bei einem Serverausfall kommen weitere Stunden hinzu, im Notdienst mit Zuschlag.

Die Differenz beträgt 11.040 Euro netto pro Jahr. Dieser Betrag ist der Preis für Planbarkeit und zugesagte Reaktionszeiten. Ob er sich rechnet, hängt davon ab, was ein Tag Stillstand in Ihrem Betrieb kostet.

Rechnen Sie die Gesamtkosten über fünf Jahre, nicht über ein Jahr. Dazu gehören Hardware, Lizenzen, Projektstunden, Pauschalen, Schulungen und die eigene Personalzeit. Ein günstiger Stundensatz mit häufigen Ausfällen wird teurer als eine höhere Pauschale mit stabiler Umgebung.

Verborgene Posten gehören in jede Kalkulation. Prüfen Sie Anfahrtskosten, Reisezeit, Bereitschaftszuschläge, Notdienstzuschläge, Materialaufschläge, Lizenzen für Fernwartungswerkzeuge und die Kosten einer Datenwiederherstellung. Fragen Sie jeden Posten einzeln ab.

Lassen Sie sich im Angebot drei Preise geben: den Stundensatz für Regelarbeiten, den Satz für Notdienste und die Pauschale mit beschriebenem Leistungsumfang. Ohne diese drei Werte ist kein Vergleich möglich.

Klären Sie außerdem, wie Preisanpassungen erfolgen. Ist die Pauschale an einen Verbraucherpreisindex gekoppelt, steigt sie jährlich. Eine feste Laufzeit mit festen Preisen gibt mehr Planungssicherheit.

Ausschreibung und Auswahl in fünf Schritten

  1. Systemverzeichnis und Bedarf erstellen: Hardware, Software, Verträge, Nutzerzahlen, Standorte.
  2. Servicezeiten, Störungsklassen und Reaktionszeiten festlegen, einschließlich Bereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten.
  3. Leistungskatalog schreiben und zwischen Grundbetreuung und Zusatzleistungen trennen.
  4. Preismodell bestimmen: Stundensatz mit Nachweis, Pauschale mit Leistungsgrenzen oder eine Mischform.
  5. Anbieterliste auf sechs bis acht Kandidaten begrenzen und die Angebote in einer gewichteten Matrix bewerten.

Die Gewichtung legen Sie vor dem Versand der Unterlagen fest. Sonst passt sich das Raster an den sympathischsten Anbieter an. Sinnvolle Gewichte sind Reaktionszeit mit 25 Prozent, Vor-Ort-Nähe mit 15 Prozent, Zertifikate mit 15 Prozent, Referenzen mit 20 Prozent, Preis mit 15 Prozent und Ausstiegsfähigkeit mit 10 Prozent.

Legen Sie außerdem K.o.-Kriterien fest. Dazu gehören das Fehlen einer Haftpflichtversicherung, die Weigerung, Zugangsdaten herauszugeben, und die Absicht, den Fernzugriff über ein gemeinsames Administratorkonto abzuwickeln.

Für Standortfragen lohnt ein Blick auf die Themenseite Infrastruktur des DIHK. Dort bündelt der Verband Einschätzungen zu digitalen Netzen, Energie und Verkehr, also zu Bedingungen, die Ihre Anbindung und damit die Wahl des Betreuungsmodells beeinflussen.

Planen Sie eine Testphase mit echten Aufgaben für die letzten zwei Kandidaten. Geeignet sind ein simulierter Serverausfall, eine Passwortzurücksetzung für zwanzig Nutzer und eine Änderung an der Firewall. Bewerten Sie anschließend Reaktionszeit, Kommunikation, Dokumentation und Preisverhalten.

Fragen Sie im Erstgespräch nach der Vertretungsregelung. Wer betreut Sie, wenn der zuständige Techniker krank ist? Ein Anbieter ohne benannten Stellvertreter liefert keine belastbare Zusage, egal wie gut das Angebot klingt.

Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, samt Begründung für die Absage an die übrigen Kandidaten. Diese Dokumentation hilft bei der nächsten Ausschreibung und bei Rückfragen der Geschäftsführung.

Vertrag: Servicezeiten, Haftung, Ausstieg, Datenschutz

Ein Servicevertrag ohne messbare Zusagen ist eine Absichtserklärung. Verlangen Sie Servicezeiten mit Uhrzeit und Wochentag, Reaktionszeiten je Störungsklasse, einen Eskalationsweg mit Namen und eine Regelung für Urlaubsvertretungen.

Vereinbaren Sie, wie die Reaktionszeit gemessen wird. Üblich ist die Zeit vom Eingang einer Meldung im Ticketsystem bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung. Schriftliche Meldungen per E-Mail sollten dieselbe Wirkung haben wie ein Anruf, sonst entstehen Streitfälle.

Als Vorlage für die Vertragsgestaltung dienen die EVB-IT des Bundes. Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gibt es unter anderem für Systemlieferungen, Dienstleistungen, Überlassung und Cloud-Leistungen. Sie regeln Abnahme, Mängelhaftung, Vergütung und Rechte an Dokumentationen.

Der Kurzüberblick des DIHK zur Cybersicherheit im Betrieb eignet sich als Grundlage für Rückfragen an Anbieter. Er benennt Maßnahmen wie Notfallpläne, Zugriffsbeschränkungen, Sicherungskopien und Meldepflichten, die Sie vertraglich einfordern können.

Regeln Sie den Fernzugriff. Techniker sollten sich mit persönlichen Konten anmelden, nicht mit einem gemeinsamen Administratorkonto. Verlangen Sie Protokolle über Zugriffe außerhalb der Servicezeiten. Der BSI gibt Empfehlungen zu Servern sowie zu Speicher- und Zugriffssicherheit, die als Maßstab für solche Klauseln dienen.

Haftung und Versicherung gehören ausdrücklich in den Vertrag. Fragen Sie nach der Deckungssumme der Betriebshaftpflicht und nach dem Einschluss von Vermögensschäden. Ohne Versicherungsnachweis bleibt eine hohe Vertragsstrafe oft theoretisch.

Bei Zugriff auf personenbezogene Daten ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich. Klären Sie vorher, welche Systeme personenbezogene Daten enthalten und wer darauf zugreifen darf.

Unternehmen, die unter die europäische NIS2-Richtlinie fallen, müssen ihre Lieferanten auf Sicherheit prüfen. Der Dienstleister gehört dann selbst zu den geprüften Lieferanten. Fragen Sie nach seinem Sicherheitskonzept und nach Meldeprozessen bei Vorfällen.

Ausstiegsklauseln sichern Ihre Handlungsfähigkeit. Vereinbaren Sie eine Laufzeit von zwölf Monaten mit Verlängerung um jeweils drei Monate, eine Kündigungsfrist von drei Monaten und die Pflicht, bei Vertragsende alle Zugangsdaten, Dokumentationen und Sicherungskopien zu übergeben.

Legen Sie fest, wer die Hardware besitzt. Bleibt die Infrastruktur in Ihrem Eigentum, können Sie den Dienstleister wechseln, ohne Server neu zu kaufen. Mietmodelle sind bequem, verlängern aber die Bindung.

Änderungen an Servern und Netzwerkkomponenten gehören in ein schriftliches Verfahren mit Test, Freigabe und Rückfallplan. Ohne dieses Verfahren führt jede Anpassung zu ungeplanten Ausfällen, die niemand zuordnen kann.

Halten Sie die Übergabe schriftlich fest. Ein Protokoll mit Zugangsdaten, Asset-Liste und offenen Aufgaben verhindert, dass beim Wechsel Informationen verloren gehen. Ohne dieses Protokoll zahlen Sie beim nächsten Anbieter für dieselbe Einarbeitung erneut.

Häufige Fragen

Wie lange sollte ein Vertrag mit einem Technikdienstleister laufen?

Zwölf Monate sind üblich. Danach sollte sich der Vertrag um drei Monate verlängern, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Längere Laufzeiten sind nur mit Preisnachlass und klaren Ausstiegsrechten sinnvoll.

Was kostet ein Managed-Service-Vertrag für dreißig Arbeitsplätze?

Nach den genannten Größenordnungen liegt die Pauschale meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro netto pro Monat. Der genaue Wert hängt von Serverbetrieb, Standorten, Servicezeiten und der Zahl der Anwendungen ab.

Woran erkennt man einen Anbieter mit echter Vor-Ort-Präsenz?

An der Zahl der Techniker im Umkreis von fünfzig Kilometern und an Referenzen aus dem eigenen Landkreis. Fragen Sie zusätzlich, welche Anfahrtszeiten zugesagt werden und wie viele Einsätze vor Ort im Jahr geplant sind.

Welche Zertifizierungen sind wirklich relevant?

Zertifizierungen der Hersteller für die eingesetzten Systeme, ein Nachweis zum BSI IT-Grundschutz und ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 für das Sicherheitsmanagement. Prüfen Sie die Gültigkeit im Register der ausstellenden Stelle.

Braucht man immer einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Nur wenn der Dienstleister auf personenbezogene Daten zugreift. Das ist bei Service Desk, Serverbetrieb und Datensicherung fast immer der Fall. Ohne diesen Vertrag ist der Betrieb datenschutzrechtlich nicht zulässig.

In diesem Leitfaden

  1. Welche Störung eignet sich für Fernwartung und wann ist Vor-Ort-Service nötig?Fernwartung oder Vor-Ort-Service: Kriterien, Reaktionszeiten von 15 Minuten bis 8 Stunden, Preise von 80 bis 180 Euro netto pro Stunde und Beispiele.
  2. Systemhäuser auswählen mit 5 Fragen an IT-DienstleisterSystemhäuser auswählen: Fünf Prüffragen zu Reaktionszeit, Ersatzteilen, Zertifikaten, Datenschutz und Stundensätzen von 80 bis 180 Euro netto.
  3. Was kostet ein IT-Dienstleister im Monat? Pauschale, Stundensatz und VertragWas kostet ein IT-Dienstleister im Monat? Stundensätze von 80 bis 180 Euro netto, Pauschalen von 500 bis 5.000 Euro netto und Reaktionszeiten im Überblick.

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